Das RVG stellt auf den Gegenstandswert ab. Dieser bestimmt sich nach dem „Wert“ der Angelegenheit. Das Gebührenrecht ist sehr umfangreich. Ihre Fragen klären wir gerne vor der Beratung.

  • Für eine Erstberatung, also die Analyse Ihres Problems und die Suche nach Lösungen fallen bei Privatpersonen Kosten von höchstens 190 EUR zuzüglich MwSt. an (§ 34 RVG).
  • Wenn wir Sie außergerichtlich vertreten, also Schriftverkehr für Sie führen, rechnen wir üblicherweise nach den gesetzlichen Gebührentatbeständen des RVG ab. Anderweitige Vereinbarungen sind prinzipiell möglich.
  • Im Rahmen Ihrer gerichtlichen Vertretung rechnen wir in der Regel ebenfalls die gesetzliche Gebühren nach dem RVG ab.

Selbstverständlich arbeiten wir mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Da jeder ein Recht auf gute Rechtsberatung hat, besteht für den Fall, dass Sie sich unsere Beratung nicht leisten können und keine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, die Möglichkeit unsere Kosten mit der Staatskasse abzurechnen (Beratungsschein/Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe).

Bitte haben Sie Verständnis, dass Rechtsanwaltskosten nicht pauschal angegeben werden können.

Wenn Sie uns kontaktieren­ geben wir gerne über die zu erwartenden Kosten Auskunft.

>> Einen ersten Überblick über Kosten gibt ein RVG-Rechner