Im Winter ist es ratsam Winterreifen aufziehen zu lassen,- auch wenn es eine allgemeine Pflicht
hierzu nicht gibt. Die StVO schreibt nur „situativ“ vor, bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,
Eis- und Reifglätte“ mit Winterreifen unterwegs zu sein.
60,00 € Bußgeld und Punkteeintrag im ZVR werden auch ohne Unfall fällig, wenn ein Auto auf
Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, 80,00 € bei „Behinderung“ und 100,00 € bei „Gefährdung“
anderer Verkehrsteilnehmer. 120,00 € kostet es, wenn es wegen der falschen Bereifung zum Unfall
kommt.
Dann kann es sogar zu erheblichen Leistungskürzungen der Kfz-Kaskoversicherung wegen grober
Fahrlässigkeit und in der Kfz-Haftpflichtversicherung zur Mithaftung kommen.
In diesem Sinne: Kommen Sie gut durch den Winter!