In dem entschiedenen Fall bestätigte das BAG eine Berufung wegen „fehlender“ Unterschrift als unzulässig. Das Rechtsmittel war nicht unterschrieben, weil ein individueller Schriftzug, „der sich – ohne lesbar sein zu müssen – als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung“ sich nicht erkennen lasse. Eine eigene Unterschrift solle die Identifizierung…
Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserkl.rung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Ausreichend ist aber auch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen, wenn der Erklärungsempfänger hierdurch ohne weiteres ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden…
Wer seinen im Betrieb mitarbeitenden 72-jährigen Chef als arbeitsscheu beleidigt und ihm mit dem Verrat von Betriebsgeheimnissen droht, kann fristlos gekündigt werden. Wer in einem kleinen Familienbetrieb für seine Eltern oder Schwiegereltern arbeitet, hat ein sehr spezielles Verhältnis zu seinem Chef. Der muss sich daher manchmal „überdeutliche Worte“ anhören, die einen normalen Arbeitgeber sofort zur…