Geldwäschegesetz

  Ziel des am 26.06.2017 in Kraft getretenen neuen Geldwäschegesetzes ist das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten und die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.  Das Gesetz legt bestimmten Personen und Unternehmen (den sog. Verpflichteten) besondere Pflichten auf, um geschäftliche Aktivitäten transparent zu machen. Zu den Verpflichteten zählen ggf. unter Umständen auch Immobilienmakler und Güterhändler…

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