Nicht in die Handwerksrolle eingetragen: Vertrag wegen Schwarzarbeit nichtig!
Übernimmt ein Handwerker Arbeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, stellt dies Schwarzarbeit dar, was zur Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrags führt. (OLG Frankfurt, Urteil vom 24.05.2017 – 4 U 269/15)