Durch das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und
zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ soll ab
01.01.2018 für mehr Verbraucherschutz bei Bauvorhaben
gesorgt werden. Auch das Tempo der sich oft durch die Jahre
schleppenden Bauprozesse soll, u.a. durch Baukammern,
beschleunigt werden. Wichtig: Die Neuregelung betrifft
Verträge, die ab 1.1.2018 geschlossen werden.
Mit dem neuen Bauvertragsrecht werden im BGB spezielle
Regelungen für den Bauvertrag, den Bauträgervertrag und
den Verbraucherbauvertrag eingeführt.
Kernpunkte der Neuregelung :
• Einführung von Regelungen über nachträgliche
Änderungen am Auftragsumfang
• Anordnungsrecht des Bestellers, wenn die
Vertragsparteien nicht innerhalb von 30 Tagen
Einvernehmen über die Änderungen erzielt haben
• Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Abnahme
• Normierung der Kündigung aus wichtigem Grund
Beim Verbraucherbauvertrag:
• Einführung einer Baubeschreibungspflicht des
Unternehmers
• Verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit
• Zweiwöchiges Widerrufsrecht für den Besteller
Prozessrecht: Einführung spezieller Baukammern an den
Landgerichten, um Bauprozesse zu beschleunigen.