Wer seinen im Betrieb mitarbeitenden 72-jährigen Chef als arbeitsscheu beleidigt und ihm mit dem Verrat von Betriebsgeheimnissen droht, kann fristlos gekündigt werden.
Wer in einem kleinen Familienbetrieb für seine Eltern oder Schwiegereltern arbeitet, hat ein sehr spezielles Verhältnis zu seinem Chef. Der muss sich daher manchmal „überdeutliche Worte“ anhören, die einen normalen Arbeitgeber sofort zur Kündigung bewegen würden.
In einem aktuellen Fall hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz deutlich gemacht, dass auch die familiäre Verbundenheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht jede Beleidigung des Arbeitnehmers entschuldigt
Die Bezeichnung des Schwiegervaters als „arbeitsscheu“ war trotz der familiären Verbundenheit der Beteiligten eine schwere Beleidigung, die den Ausspruch einer fristlosen Kündigung rechtfertige, so das Gericht.
Quelle: LAG Rheinland-Pfalz; Urteil v. 17.11.2016 – 5 Sa 275/16